Ein-Euro-Job * Soziale Arbeitsgelegenheiten
aus betrieblicher und arbeitsmarktpolitischer Perspektive
Dass die Betriebe die Mehrzahl der Zusatzjobber als geeignet für eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt einschätzt, bedeutet jedoch nicht, dass ein Übergang auch möglich ist. Nur bei 2% aller geeigneten Zusatzjobber wird beabsichtigt, diese in die Belegschaft zu übernehmen, bei weiteren 5% denken die Betriebe darüber nach. Für alle anderen besteht die Möglichkeit der Übernahme aus betrieblicher Sicht nicht.
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Unsere Untersuchungsergebnisse geben aber Indizien dafür, dass etwa jeder zweite Betrieb zumindest einen Teil seiner beschäftigten Zusatzjobber nicht im Sinne des Gesetzgebers einsetzt. So nutzt ein Teil der Betriebe Soziale Arbeitsgelegenheiten für unerlaubte Tätigkeiten, wie zum Beispiel für Krankheitsvertretungen oder Überstundenabbau der regulären Belegschaft. In einigen Fällen werden Zusatzjobs zum Personalabbau genutzt (direkte Substitution von Arbeitsplätzen), häufiger werden Arbeiten der regulären Belegschaft auf Zusatzjobber übertragen (schleichende Substitution von Beschäftigungsinhalten), was längerfristig ebenfalls zum Personalabbau bei der regulären Belegschaft führen kann.
Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB)


