bundessozialgericht - erwerbslose eigenheimbesitzer
Mit der gestrigen Entscheidung zur Verpflichtung zur Verwertung selbstbewohnten Eigentums hat das höchste Gericht nach Ansicht der Hamburger Rechtsanwältin Heide Flügge und dem Erwerbslosen Forum Deutschland einen Paradigmenwechsel vorgenommen, der sich zu einem gigantischen Problem für viele Eigenheimbesitzer entwickeln könnte. Der Begriff der “Angemessenheit” von Wohneigentum wird jetzt schlicht anders bewertet als vom früher zuständigen Bundesverwaltungsgericht. Das Bundessozialgericht hat sich dafür ausgesprochen, dass ein Eigenheim, welches von bis zu 2 Personen bewohnt wird, nur 80 qm messen dürfe. Ein mit 3 Personen bewohntes Eigenheim dürfe 100 qm bemessen. Für von vier und mehr Personen bewohnte Eigenheime ändert sich gegenüber der bisherigen Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichts nichts.
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