der bundesrechnungshof zu den zusatzjobs
Bei fast einem Viertel der geprüften Maßnahmen mit Arbeitsgelegenheiten lagen die Förderungsvoraussetzungen nicht vor, weil die zu erledigenden Tätigkeiten nicht im öffentlichen Interesse, nicht zusätzlich oder nicht wettbewerbsneutral waren. Die Maßnahmen sahen beispielsweise notwendige Arbeiten im Pflege- und Reinigungsbereich, termingebundene Bauhilfsarbeiten, Service- und Ausschankaktivitäten im gastronomischen Bereich oder den Einsatz in einem über Arbeitsgelegenheiten finanzierten Orchester (46 Plätze) vor. Bei weiteren knapp 50 % der geprüften Fälle hatten die Grundsicherungsstellen keine verlässlichen Kenntnisse über die Maßnahmeinhalte, so dass auch hier Zweifel an der Förderungsfähigkeit bestanden.
quelle erwerbslosenforum
ja wo sind denn jetzt die schmarotzer, die die gesellschaft aussaugen?
Im Jahre 2005 traten insgesamt 629 989 Personen in eine Arbeitsgelegenheit ein, hiervon 604 062 in eine Arbeitsgelegenheit in der Mehraufwand- entschädigungsvariante. Dafür wendete der Bund rd. 1,1 Mrd. Euro auf.
doch nicht etwa die wohlhartzverbände?

